Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einerseits vorzubeugen und andererseits im Ernstfall einzugreifen. Sensibilisierung, gute Information und Transparenz im Unternehmen sind die Voraussetzungen, damit Klarheit herrscht und es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Sollte dennoch ein Vorfall sexualisierter Belästigung eintreten, muss das Vorgehen klar geregelt sein und betroffenen Mitarbeitenden sofort geholfen werden.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 bestätigt, dass in Deutschland jede zweite befragte Person sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Betroffen sind mehrheitlich Frauen, aber auch Männer sowie Trans* und intergeschlechtliche Personen. Sexualisierte Belästigung betrifft Berufstätige jeglichen Alters und ist unabhängig von der beruflichen Position und Branche. Sie fängt da an, wo für Betroffene ganz persönliche Grenzen überschritten werden. Es geht hierbei nicht darum, ob dies beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Betroffene sind niemals selbst schuld.
Eine sexualisierte Belästigung ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten. Unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen. Die Würde der betreffenden Person wird verletzt, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld entsteht.“ Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen und entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel das Einrichten einer Beschwerdestelle, zu ergreifen und jeder Beschwerde nachzugehen. Betriebs- und Dienstvereinbarungen schaffen verbindliche Rahmenbedingungen und sorgen für Transparenz und Handlungssicherheit für Verantwortliche.
Was Sie als Führungskraft über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wissen sollten
Führungskräften kommt bei dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle zu. Nicht nur als Vorbildfunktion, sondern insbesondere in der Ausübung ihrer Fürsorgepflicht. Sie sollten besonders sensibilisiert werden im Umgang mit dem Thema, sich mit den rechtlichen und unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen auskennen und wissen, wie sie mit ihren Mitarbeitenden im Ernstfall umgehen und wie sie vertrauensvoll unterstützen können.
Einer Frau offensichtlich auf die Brüste zu starren, gilt am Arbeitsplatz als eindeutig gesetzeswidrig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, denn dort kann man der belästigenden Person nicht aus dem Weg gehen.
Das AGG fordert für alle Beschäftigten ein sicheres Arbeitsumfeld, wobei sich der Schutz über das Büro, Unternehmensgebäude und die Arbeitszeit hinaus auch auf Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Pausen sowie SMS, E-Mails und Anrufe bezieht.
Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Bei sexueller Belästigung handelt es sich hingegen um eine unerwünschte Verhaltensweise. Eine sexuelle Belästigung geht immer mit einer Würdeverletzung einher, wobei es nicht darum geht, ob die Würdeverletzung beabsichtigt wurde, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob es sich bei einem beobachteten Verhalten um eine sexuelle Belästigung handelt, ist also, wie das Verhalten bei der betreffenden Person ankommt. Da es dabei um das Überschreiten individueller Grenzempfindungen geht, ist es für potenzielle Opfer, aber ebenso auch als Feedback für denjenigen, von dem die Belästigung ausgeht, umso wichtiger, die persönlichen Grenzen klar aufzuzeigen.
Untersuchungen zeigen, dass 60 bis 70 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrer Karriere sexuell belästigt wurden. In der Vergangenheit haben nur sehr wenige dieser Frauen ihre Stimme erhoben sei es aus Angst, Scham oder schlichtweg, weil sie nicht ernst genommen wurden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz absorbiert viel Energie, verursacht erheblichen Stress, beeinträchtigt die Zusammenarbeit und vermindert die Produktivität. Die Auswirkungen können gravierend sein, sowohl für die davon betroffenen Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen.
Neben der Verletzung der persönlichen Integrität kann es auch schwere psychische und gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Sie fühlen sich oft beleidigt, erniedrigt, beschämt und hilflos. Kurzfristige Folgen wie Schlaflosigkeit, Ekel, Ärger und Aggression können sich langfristig zu Angstzuständen, Panikattacken, Arbeitsunfähigkeit oder Beziehungsproblemen manifestieren. Nicht nur Motivation und Leistungsvermögen der Betroffenen leiden in hohem Maße, sondern auch die Zusammenarbeit im Team und das gesamte Betriebsklima. Für den Arbeitgeber bedeutet mangelndes Erkennen von sexueller Belästigung somit akut einen Verlust an Produktivität und langfristig nehmen nicht nur die Bindung und das Vertrauen in das Unternehmen ab, es kann ein massiver Imageverlust für das Unternehmen folgen.